Corona

Administrativen Aufwand reduzieren

07. August 2020 | Bericht

Auch in der Corona-Krise verbringen Unternehmen und Mitarbeiter zu viel Zeit mit administrativer Führung. Deshalb müssen Verfahren verwaltungstechnisch neu justiert oder teilweise sogar neu aufgesetzt werden. Nur so können gesetzliche Vorgaben und Verwaltungsverpflichtungen weiterhin erfüllt werden.

Foto: © mnirat/stock.adobe.com
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Insbesondere die zahlreichen steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten zeigen die großen Herausforderungen für die Unternehmen, um hierbei den strengen Compliance-Vorgaben zu entsprechen. Die aktuell bestehenden steuerlichen Prozesse und Abläufe können, obwohl Verfahren optimiert wurden und moderne IT eingesetzt wird, nur eingeschränkt umgesetzt werden. Darüber hinaus können neue und notwendige Aktualisierungen der Prozesse nicht, oder nicht in der erforderlichen Zeit, implementiert werden. Umso wichtiger ist: Es bedarf administrativer Erleichterungen und Ausnahmeregelungen bei den administrativen Verpflichtungen der Unternehmen. Keinesfalls sollten zusätzliche bürokratische Hindernisse aufgebaut werden.

Gesetzliche Verlängerung der Abgabefristen

Die generellen Abgabefristen für Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuererklärungen und die Abgabe der Jahressteuererklärungen für indirekte Steuern sollten gesetzlich verlängert werden. Darüber hinaus erfordert die aktuelle Situation einen Verwaltungsvollzug mit Augenmaß.

Belastende Gesetze soweit möglich verschieben

Zum einen sollten derzeit geplante administrativ belastende Gesetzesvorhaben, soweit diese europarechtlich nicht zwingend umzusetzen sind, ausgesetzt werden. Hierzu gehören vor allem Teile des Umsetzungsgesetzes der Anti Tax Avoidance Directive. Was als Vermeidung von Steuergestaltung geplant war, gerät durch eine überbordende Umsetzung auf nationaler Ebene zu einer deutlichen administrativen Mehrbelastung, ohne nennenswertes Steueraufkommen für den Staat zu generieren. Darüber hinaus würden die geplanten Änderungen erhebliche Hürden für Investitionen entfalten und wären insofern schädlich für den Standort. Für eine deutliche Entlastung des administrativen Aufwandes würde dagegen eine schnelle Anpassung der derzeitigen Niedrigsteuergrenze im Außensteuergesetz von 25 Prozent auf 15 Prozent sorgen. Viele international aktive Unternehmen könnten so ihre formalen und aufwändigen Erklärungspflichten deutlich reduzieren, ohne dass es zu steuerlichen Einbußen für den Staat kommen würde.

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Dr. Matthias Blum

Kontaktperson

Dr. Matthias Blum

Abteilungsleitung Außenwirtschaft, Außenwirtschaftspolitik, europäische/nationale Industriepolitik